Häufige Fragen zu Einsätzen
Martinshorn - muss das sein?
Ganz klar ja! Um schnell zum Einsatzort zu gelangen, können die Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn "freie Bahn" fordern (§38 StVO). Ohne Martinshorn gilt dieses sogenannte Wegerecht nicht! Da in Notfällen meist höchste Eile geboten ist müssen wir das Wegerecht in Anspruch nehmen - und das zu jeder Tages- und Nachtzeit. Es dient letztendlich deiner Sicherheit.
Was bedeutet der Dachaufsetzer "Feuerwehr im Einsatz"
Dieser Dachaufsetzer hat verkehrsrechtlich keine Bedeutung. Er wird aber von einigen Kameraden bei einem Alarm auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus mit ihrem Privat-Pkw verwendet um Verkehrsteilnehmern zu signalisieren: "Ich habs eilig!" Du kannst, aber musst nicht, entsprechend reagieren.
Auf einem Bild habe ich einen Jugendlichen im Einsatz gesehen! Darf das sein?
Die Jugendfeuerwehr hat bei Einsätzen "an vorderster Front" natürlich nichts verloren. Laut Gesetz dürfen Jugendliche ab 16 Jahren aber außerhalb des Gefahrenbereichs und in Begleitung an Einsätzen teilnehmen. Jugendliche sind bei uns meist erst gegen Einsatzende vor Ort und helfen z. B. bei Aufräumarbeiten.
Warum gibt es bei manchen Einsätzen keine Bilder?
Es ist nicht immer einfach in der heißen Phase eines Einsatzes Bilder anzufertigen, schließlich gehen andere Dinge vor. Außerdem gilt: Die Veröffentlichung von Bildern die auf Privatgelände aufgenommen wurden bedürfen der Zustimmung des Grundstücksbesitzers.
Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Es werden grundsätzlich keine Daten in elektronischer Form gespeichert, die Rückschlüsse auf eine bestimmte Person zulassen. Handschriftliche Einsatzberichte mit eventuellen persönlichen Daten werden abgeschlossen aufbewahrt und sind nur ausgewählten und geschulten Personen zugänglich.
Aus diesem Grund, fehlen bei manchen Einsätzen auch bestimmte Angaben; wie z.B. bei den First Responder Einsätzen, der Einsatzort.
Sollte dir dennoch ein Verstoße gegen den Datenschutz auffallen, kannst du uns das natürlich gerne mitteilen.