Rauch-/Brandmelder

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Informationen zu Rauch- und Brandmelder.

Jedes Jahr verunglücken bundesweit über 500 Menschen tödlich durchBrände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Allein in Bayern starben im Jahr 2010 bei rund 4.000 Wohnungsbränden 48 Menschen. Die Mehrheit dieser Brandtoten stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht. Meist sind technische Defekte Auslöser vieler Brände, die ohne vorbeugende Maßnahmen schnell zur tödlichen Gefahr werden können! Ein Rauchmelder weckt Sie durch den lauten Alarm und verschafft Ihnen so den nötigen Vorsprung um sich in Sicherheit zu bringen, andere zu warnen und die Feuerwehr zu alarmieren!

Der §46 der Bayrischen Bauordnung schreibt vor, dass in Neubauten ab dem 01.01.2013 und in bereits bestehenden Bauten ab dem 31.12.2017, in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie in den Fluren die zu Wohnräumen führen, Rauchmelder installiert werden müssen.

Welche Rauchmelder eignen sich am Besten?

Kaufen Sie nur Rauchmelder, die mit CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604" versehen sind. Beachten Sie: Dieses CE-Zeichen trifft keine qualitative Aussage, sondern besagt nur, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf.

Das neue „Q" in Verbindung mit den Prüfzeichen von VdS Schadenverhütung oder dem Kriwan Testzentrum ist ein unabhängiges Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geeignet sind. Die Vorteile: geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen, erhöhte Stabilität und eine fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer, um den jährlichen Batterieaustausch zu vermeiden.

Das neue "Q" kennzeichnet qualitativ hochwertige Rauchmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geeignet sind. Verbrauchern, die Wert auf besondere Qualität und Zuverlässigkeit legen, bietet es eine verlässliche Entscheidungshilfe.

Wo bringe ich Rauchmelder an und was muss ich beachten?

Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindung zu Aufenthaltsräumen hat. Um Fehlalarme zu vermeiden, achten Sie darauf, dass die Rauchmelder nicht in Räumen eingesetzt werden, in denen Wasserdampf oder eine hohe Rauch-/ Staubbelastung vorkommen kann. Rauchmelder können ganz einfach mit Klebeband an die Decke fixiert werden.

Wer ist für Einbau und Wartung der Rauchmelder zuständig?

Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer der Wohnungen (Eigentümer sind in der Regel die Vermieter). Der Besitzer der Wohnung (in der Regel die Mieter) ist für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig, es sei denn, der Eigentümer (Vermieter) übernimmt die Wartung selbst. Für diesen Fall kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.

Wo wird die Rauchmelderpflicht Bayern gesetzlich geregelt?

Die Rauchmelderpflicht Bayern wird in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) geregelt, welche Sie hier finden.

Wo bekomme ich einen geeigneten Rauchmelder?

Hier finden Sie einen Fachhändler in Ihrer Nähe!


Quellen/Links:
Rauchmelder retten Leben
moebel.de - Rauchmelderpflicht
rauchmelderpflicht.net
Feuerwehrverband Bayern
Letzte Änderung am Donnerstag, 16. August 2018 20:00